Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Anlieferung durch unsere Firmenfahrzeuge werden angemessene Zustellgebühren berechnet.

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und ab unserem Betrieb ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Zahlungsziel ist 3 Wochen. Bei Zahlung innerhalb  1 Woche 2% Skonto auf den Warenwert. 

Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden bankmäßige Zinsen berechnet.

Preisänderungen bedingt durch veränderte Kostensituation, können nötig werden, ggf. auch bei bereits bestehenden Aufträgen. 

Alle Aufträge werden von uns bestätigt und gelten damit als angenommen. Ersatz für vergriffene Sorten ist gestattet, falls nicht ausdrücklich verbeten

Unsere Angestellten und Handelsvertreter sind nicht berechtigt, mündlich verbindliche Vereinbarungen für uns abzuschließen. Jegliche mündliche Vereinbarungen durch diese Personen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Höhere Gewalt wie Rohstoff- oder Energiemangel, Missernten, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen oder andere öffentlich- rechtliche Beschränkungen, Betriebsstörungen etc., die von uns nicht zu vertreten sind und die von uns nicht vorhersehbar waren, befreien uns von der termingerechten Lieferpflicht bzw. der Lieferpflicht überhaupt. in diesem Fall sind wir berechtigt ohne Verpflichtung zum Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten.

Wir sind berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nicht anderes vereinbart ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen und zu untersuchen. Etwaige offensichtliche Mängel, Mindermengen oder Falschlieferungen hat der Kunde unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Erfolgt die Rüge nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Kalendertagen, kann der Kunde aus offensichtlichen Mängel keine Rechte herleiten.

Die Untersuchs- und Rügepflicht des Kunden erstreckt sich insbesondere auch auf phytosanitäre Eigenschaften, also insbesondere Schädlingsbefall, Virosen und Krankheiten. hat der Kunde den Verdacht, dass insoweit Mängel der Ware vorliegen, so hat er uns Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen und/oder durch von uns beauftragte Dritte untersuchen zu lassen. Beauftragt der Kunde selbst Dritte mit der Untersuchung der Ware bzw. Feststellung etwaiger Mängel, so sind wir zur Übernahme der dadurch entstehenden Kosten nur verpflichtet, wenn tatsächlich von uns zu vertretene Mängel festgestellt werden und wir der Beauftragung vorher zugestimmt haben.

Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend, so sind wir zunächst nur zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verpflichtet. Verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Für später auftretende Mängel an den Pflanzen kann wegen der vielfältigen Infektionsmöglichkeiten bei der Kultivierung der Pflanzen, die außerhalb der Lieferfirma liegen, keine Haftung übernommen werden.

Eine Garantie für die absolute Freiheit jedweder pflanzenimmanterer Krankheitserreger kann nicht übernommen werden. Die Lieferfirma verpflichtet sich zur Lieferung von Pflanzengut, das im Rahmen der technischen Möglichkeiten mit den derzeit üblichen Nachweisverfahren labormäßig getestet ist. Wegen der Möglichkeit latentenBefalls ist der Kunde verpflichtet, die Ware nachzutesten und Beanstandungen innerhalb 4 Wochen schriftlich vorzubringen. Erfolgt innerhalb der Frist keine schriftliche Benachrichtigung gilt die Ware als absolut befallsfrei.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt auch auf Transportschäden zu untersuchen. Werden Transportschäden festgestellt,ist bei der dafür in Frage kommende Stelle eine Tatbestandsaufnahme vornehmen zu lassen. Für Transportschäden haften wir nicht, es sei denn, der Schaden wäre durch uns oder einen unserer Erfüllungs.- Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.

Pflanzhinweise, Pflanzenschutzberatungen und sonstige Beratungen sind nicht Gegenstand von Kauf- und Lieferverträgen. Sie stellen nur unverbindliche Informationen dar. Sie entheben den Kunden nicht von seiner Pflicht der sach- und fachkundigen Verarbeitung von uns gelieferten Waren und der notwendigen Sorgfalt insbesondere beim Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Wuchs- und Hemmstoffe.

Sämtliche von uns getätigten Beschreibungen und sonstige Angaben, auch in Katalogen, Prospekten- und Werbemitteln sind grundsätzlich nur Beschreibungen. Wir übernehmen mit solchen Beschreibungen keine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält.

Eine Garantie für die Sortenechtheit wird nur bis zum Rechnungsbetrag geleistet. Weitere, darüber hinausgehende Forderungen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Eine Gewähr für das Anwachsen und die Entwicklung während der weiterkultur der Pflanzen können nicht übernommen, da diese von äußeren, von uns nicht kontrollierbaren Einflüssen abhängig ist. für unbewurzelte Stecklinge können wir keine Haftung übernehmen.

Wenn im erteilten Auftrag Sorten bestellt werden, die geschützt sind, dürfen diese nur zur Fertigware bzw. zum Verkauf von Fertigware verwendet werden. Vermehrung zum Zwecke des Verkaufs von unbewurzelten Stecklinge, Jungpflanzen, Halb- und Fertigware ist nur mit einem gültigen Lizenzvertrag mit dem Eigentümer der geschützten Sorten gestattet.

Treten beim Kunden Mutationen auf, hat der Kunde den Lizenzgeber unverzüglich zu unterrichten.

Gerichtstand und Erfüllungsort für all Leistungen aus Verträgen zwischen uns und dem Kunden ist der Sitz des Lieferanten.

Es gilt auch bei Verträgen mit Auslandsberührung, ausschließlich deutsches Recht.